Standsicherheitsprüfung Grabmale

Gemäß § 19 und § 20 der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Hayingen, sind die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten für die Standsicherheit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen in Hayingen, Indelhausen und Münzdorf verantwortlich. Grabmale, die nicht standsicher befestigt sind, können eine Gefahr darstellen.

Der Bauhof wird ab dem 29. April 2024 die Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen durchführen.

Sollte eine Gefährdung bestehen, werden die Nutzungsberechtigten von der Stadtverwaltung schriftlich aufgefordert, unverzüglich Abhilfe durch eine fachkundige Person (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) zu schaffen.


Friedhofsverwaltung


zurück zur Übersicht