Bodenrichtwerte der Stadt Hayingen
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 sind jetzt auf dem Portal BORIS-BW verfügbar
Bodenrichtwerte
zum 01.01.2022 für den Zuständigkeitsbereich des
Gemeinsamen
Gutachterausschusses bei der Stadt Münsingen
Gemäß § 193
Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss bei
der Stadt Münsingen für das Gebiet aller beteiligter Kommunen die
Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung
(ImmoWertV) sowie § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2022
ermittelt.
Der
Bodenrichtwert pro Quadratmeter ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens
für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs-
und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter
Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstücks-zustand.
Bodenrichtwerte
haben keine bindende Wirkung.
Die
Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der
sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte
für baureifes Land werden grundsätzlich erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
ermittelt. In Sanierungsgebieten verstehen sich die Bodenrichtwerte als
sanierungsunbeeinflusste Bodenrichtwerte und ohne Berücksichtigung der
rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung. Hier gelten zusätzlich Besondere
Bodenrichtwerte. Die entsprechenden Karten können bei der jeweiligen
Kommunalverwaltung eingesehen werden.
Die
Bodenrichtwerte der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne
Aufwuchs bzw. Bestockung angegeben.
Sie beruhen
auf den in der Kaufpreissammlung enthaltenen Vergleichswerten, der allgemeinen
Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt und der sachverständigen Erfahrung der
Gutachter.
Die
Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Die
Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des
Denkmalschutzes, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
Abweichungen
eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert in den wertbeeinflussenden
Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß
der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Immissionen, Bodenbeschaffenheit,
Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines
Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Auch der Zustand und die Struktur der
umgebenden gebietstypischen Bebauung können insbesondere die Lagemerkmale und
damit den Bodenwert beeinflussen.
Im Grundbuch
eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis,
nach-teilige Beschaffenheit (z.B. Böschungen), Schutzgebietseinschränkungen
(z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet etc.), der Wert von baulichen
Anlagen, Anpflanzungen und Grundstücksgestaltungen sind in den Bodenrichtwerten
nicht berücksichtigt.
Deshalb sind
Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert eines Grundstücks und
können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.
Bei Bedarf
können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein kostenpflichtiges Gutachten des
Gutachterausschusses über den Verkehrswert beantragen.
Aus den
Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen sowie deren
Beschreibung und den Hinweisen können keine Rechtsansprüche gegenüber den
Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden
etc. abgeleitet werden.
Die
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sowie der Bodenrichtwertzonen und –karten
erfolgt in Kürze über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der
Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW). Hier können die
Bodenrichtwerte und zusätzliche Informationen kostenfrei abgerufen werden.
Ab dem 01.07.2022
steht zusätzlich ein weiteres Portal unter der u.a. Webadresse zur Verfügung,
das alle erforderlichen Informationen für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer
enthält.
Für die Verwendung der Bodenrichtwerte insbesondere für
Grundstücke im Außenbereich gelten die Hinweise in den Örtlichen
Fachinformationen, die ebenfalls in BORIS-BW zur Verfügung stehen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses
bei der Stadt Münsingen sind auch über das Portal BORIS-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, kostenfrei abrufbar.
Die notwendigen Link finden Sie hier: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze für den Bereich der Stadt Münsingen
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen hat Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze für den Bereich der Stadt Münsingen zum 01.01.2022 festgelegt.
Die entsprechenden Diagramme sowie die Links zur Darstellung der Bodenrichtwertzonen aller beteiligten Komunen sind in Kürze auf der Homepage der Stadt einsebar.
gez. Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen