Bodenrichtwerte der Stadt Hayingen

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 sind jetzt auf dem Portal BORIS-BW verfügbar

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Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 für den Zuständigkeitsbereich des

Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Münsingen

 

Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen für das Gebiet aller beteiligter Kommunen die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.

Der Bodenrichtwert pro Quadratmeter ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstücks-zustand.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte für baureifes Land werden grundsätzlich erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei ermittelt. In Sanierungsgebieten verstehen sich die Bodenrichtwerte als sanierungsunbeeinflusste Bodenrichtwerte und ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung. Hier gelten zusätzlich Besondere Bodenrichtwerte. Die entsprechenden Karten können bei der jeweiligen Kommunalverwaltung eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne Aufwuchs bzw. Bestockung angegeben.

Sie beruhen auf den in der Kaufpreissammlung enthaltenen Vergleichswerten, der allgemeinen Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt und der sachverständigen Erfahrung der Gutachter.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Immissionen, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Auch der Zustand und die Struktur der umgebenden gebietstypischen Bebauung können insbesondere die Lagemerkmale und damit den Bodenwert beeinflussen.

Im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nach-teilige Beschaffenheit (z.B. Böschungen), Schutzgebietseinschränkungen (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet etc.), der Wert von baulichen Anlagen, Anpflanzungen und Grundstücksgestaltungen sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt.

Deshalb sind Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.

Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein kostenpflichtiges Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert beantragen.

Aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen sowie deren Beschreibung und den Hinweisen können keine Rechtsansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden etc. abgeleitet werden.

 

Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sowie der Bodenrichtwertzonen und –karten erfolgt in Kürze über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW). Hier können die Bodenrichtwerte und zusätzliche Informationen kostenfrei abgerufen werden.


Ab dem 01.07.2022 steht zusätzlich ein weiteres Portal unter der u.a. Webadresse zur Verfügung, das alle erforderlichen Informationen für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer enthält.

Für die Verwendung der Bodenrichtwerte insbesondere für Grundstücke im Außenbereich gelten die Hinweise in den Örtlichen Fachinformationen, die ebenfalls in BORIS-BW zur Verfügung stehen.

Die aktuellen Bodenrichtwerte für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses

bei der Stadt Münsingen sind auch über das Portal BORIS-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, kostenfrei abrufbar.

Die notwendigen Link finden Sie hier: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de


Link BORIS-BW


Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze für den Bereich der Stadt Münsingen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen hat Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze für den Bereich der Stadt Münsingen zum 01.01.2022 festgelegt.

Die entsprechenden Diagramme sowie die Links zur Darstellung der Bodenrichtwertzonen aller beteiligten Komunen sind in Kürze auf der Homepage der Stadt einsebar.

                                                                                                                                       gez. Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen