Bekanntmachung des Umweltministeriums nach § 24 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes im Verfahren zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb


Das Umweltministerium betreibt derzeit die Erweiterung des Biosphärengebietes „Schwäbische Alb“.

Die hierfür erforderliche Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Verordnung über das Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“ einschließlich der zugehörigen Karten liegen im Entwurf

von Montag, den 19.01.2026, bis einschließlich Donnerstag, den 19.02.2026

zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim

 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,

Kernerplatz 9

70182 Stuttgart,

 

zu folgenden Zeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:30

Fr.: 9:00 – 12:00

im Raum K425 (Ebene 4) öffentlich aus.

 

Der Verordnungsentwurf und die zugehörigen Karten werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite des Umweltministeriums unter

https://um.baden-wuerttemberg.de/bekanntmachungen

veröffentlicht.

 

Darüber hinaus werden die Unterlagen während dieser Zeit auch bei dem

 -         Landratsamt ReutlingenUntere Naturschutzbehörde, Schulstraße 26, 72746 Reutlingen 

-          Landratsamt Esslingen, Untere Naturschutzbehörde, Röntgenstraße 16 - 18, 73730 Esslingen 

-          Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, Schillerstraße 30, 89077 Ulm

zur kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten elektronisch bereitgestellt.

 

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf und den dazugehörigen Karten können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Umweltministerium vorgebracht werden.

 



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