Ausbreitung der Asiatischen Hornisse

Umstufung der Asiatischen Hornisse und Konsequenz für die Bekämpfung in Baden-Württemberg, insbesondere für die Nestentfernung zum Schutz vor Stichverletzungen

Die invasive gebietsfremde Art Asiatische Hornisse hat sich inzwischen über große Teile von Süd- und Westdeutschland ausgebreitet und etabliert. Eine weitere Ausbreitung nach Osten findet, trotz vielfältiger Bekämpfungsmaßnahmen in den Ländern, statt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat deshalb am 24. März 2025 die Asiatische Hornisse von Art. 16 nach Art. 19 gemäß der EU-VO 1143/2014 (Invasive Arten Verordnung der EU) umgestuft. Die Asiatische Hornisse ist eine invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung, die den Regelungen der EU-VO 1143/2014 unterliegt.

Auf Grund der starken Zunahme und Ausbreitung in Baden-Württemberg koordiniert seit März 2024 die Landesanstalt für Bienenkunde (LAB) an der Universität Hohenheim das landesweite Management der Asiatischen Hornisse im Auftrag der Naturschutzverwaltung.

In diesen Tagen schlüpfen die ersten Arbeiterinnen aus den Gründungsnestern der Asiatischen Hornisse. Diese Gründungsnester befinden sich meist bodennah an geschützten Stellen, wie z.B. in und an Gebäuden wie Gartenhütten, Balkonüberdachungen aber auch Vogelnistkästen und Boxen für die Aufbewahrung von Gartengeräten und -möbeln. Findet eine absichtliche wie unabsichtliche Störung solcher Nester statt, kann es durch verteidigende Arbeiterinnen zu Stichverletzungen kommen. Immer wieder kommt es dabei zu allergischen Reaktionen, die zum Teil auch medizinisch behandelt werden müssen oder in Einzelfällen einer klinischen Behandlung bedürfen. Deshalb wird empfohlen, diese Nester von sachkundigen Personen mit Schutzausrüstung entfernen zu lassen. Entgegen anderslautender Berichte können neben den Arbeiterinnen auch Königinnen stechen, lediglich die männlichen Drohnen besitzen keinen Stachel.

Alle Beobachtungen von Einzeltieren und insbesondere Nestsichtungen sollten ausschließlich über Meldeplattformen der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) erfolgen. Die LAB verifiziert die eingehenden Meldungen. Bei Meldungen von Nestern, die augenscheinlich auf Privatgrundstücken hängen, werden den Meldenden Informationen zur Gefahr und zur Möglichkeit der Nestentfernung durch die LAB übermittelt. Zudem ermittelt und nennt die LAB sachkundige Personen im Umkreis, die eine Nestentfernung durchführen könnten. Eine Beauftragung der Nestentfernung und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten erfolgen durch die Grundstückseigentümer bzw. Betroffene, sofern diese eine Entfernung für notwendig erachten, und nicht durch die Behörden.

Derzeit befindet sich der Umgang mit Sekundärnestern, die ab dem Sommer von der Asiatischen Hornisse angelegt werden und meist in größerer Höhe in Bäumen hängen, noch in Abstimmung. Von diesen Nestern mit ihren zahlreichen Arbeiterinnen geht insbesondere eine Gefahr für umliegende Honigbienenvölker, zukünftig in manchen Regionen auch für den Obst- und Weinbau, aus. In Einzelfällen hängen diese Sekundarnester auch niedrig bzw. handelt es sich um ausgebaute Gründungsnester, so dass Stichverletzungen drohen. In solchen Fällen wird wie oben beschrieben verfahren.

Mehr Informationen unter:

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse

Ein Informationsblatt zum Ausdrucken finden Sie ----> hier


Meldeplattform: 

Asiatische Hornisse melden - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden



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