Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2026 wurde am 23. Mai 2025 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht. Wie in den Vorjahren sollen auch im Programmjahr 2026 etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt werden. Im Wesentlichen werden die Inhalte der letzten Ausschreibung, wie die prioritäre Förderung von Grundversorgungsprojekten und die Vorgabe, dass Neubauten nur noch in „Holzbauweise“ förderfähig sind (Ausnahme Förderschwerpunkt „Grundversorgung“), beibehalten.

 Neu ist, dass der Neubau von Einfamilienhäusern von der Förderung ausgeschlossen ist und jede neugeschaffene Wohneinheit grundsätzlich eine Wohnfläche von mindestens 35m² (nach WoFLV) aufweisen soll. Um drohende Leerstände zu vermeiden, wird die Umnutzung von profanierten Kirchen z.B. zu kommunalen Kultur- und Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen in den Fokus der Förderung genommen. Eigenständig mit fossilen Brennstoffen (d.h. nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl) betriebene Heizkessel sind nicht mehr förderfähig.

 Der Antrag für das Förderprogramm ist über die Kommune zu stellen.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bis zum 15.08.2025 bei Frau Walter damit die Antragsunterlagen vorbereitet werden können. Sollten Sie sich später melden kann eine Antragsstellung für dieses Jahresprogramm nicht gewährleistet werden.

Nähere Informationen:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/

Stadtkämmerin Sarah Walter, Stadt Hayingen, Email: sarah.walter@hayingen.de,

Tel.: 07386/9777-25



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