Jagdgenossenschaft Gesamtstadt Hayingen
Feststellung des Reinertrages aus der Jagdverpachtung Jagdjahr 2024/2025
Im Jahr 2018 wurde die Jagdgenossenschaft der Gesamtstadt Hayingen gegründet und diese ist ab dem Jagdjahr 2019/2020 in Kraft getreten. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Gesamtstadt Hayingen wurde von der Jagdgenossenschaftsversammlung zuletzt durch Beschluss vom 16.04.2024 auf den Gemeinderat übertragen.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet mindestens alle 6 Jahre statt und hat am 16.04.2024 stattgefunden. Zu den damit übertragenen Aufgaben gehört unter anderem die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Damit verbunden ist die Feststellung des Reinertrages aus der Verpachtung zum Ende des Wirtschaftsjahres.
Erträge 2024/2025 | 33.287,07 € |
Aufwendungen 2024/2025 | 4.260,88 € |
Rohertrag | 29.026,19 € |
Aufwand der Verwaltung | 6.854,45 € |
Reinertrag | 22.171,74 € |
Der Aufwand der Verwaltung im Jagdjahr 2024/2025 hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert, da nur noch die Jagdgenossenschaftsversammlung im neuen Jagdjahr stattgefunden hat, die Vorarbeiten hingegen größtenteils schon im Jagdjahr 2023/2024 erfolgten. Die Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr jedoch gestiegen, da die Kosten für die Erstellung des Jagdkatasters mit rund 4.100 € enthalten sind.
Der Reinertrag ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehrungsansprüche). Nur Eigentümer die dem Beschluss zur Verwendung des Reinertrags nicht zugestimmt haben, können die Auskehrungsansprüche jährlich geltend machen. Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrages durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.231,15 ha liegt der Auskehrsatz im Jagdjahr 2024/2025 somit bei 5,24 €/ha. Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft wird der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausgezahlt wird und nach Abzug einer Rücklage in Höhe von 10% – der Stadt zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege zu übertragen.
Aufstellung Reinertrag ab dem Jagdjahr 2019/2020 inkl. 10 %Rückstellung
Reinertrag Jagdjahr 2019/2020 | 17.759,08 € |
Reinertrag Jagdjahr 2020/2021 | 21.621,82 € |
Reinertrag Jagdjahr 2021/2022 | 22.030,12 € |
Reinertrag Jagdjahr 2022/2023 | 21.942,89 € |
Reinertrag Jagdjahr 2023/2024 | 15.634,62 € |
Reinertrag Jagdjahr 2024/2025 | 22.171,74 € |
Summe | 121.160,27 € |
Rückstellung 10 % | 12.116,03 € |
Der Gemeinderat stellt den Reinertrag für das Jagdjahr 2024/2025 in Höhe von 22.171,74 Euro fest.
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