Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 eine neue Entsorgungssatzung beschlossen. Dadurch wurde die Vorgehensweise bei der Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben verändert.
Es bestehen zwei Optionen zur Anlieferung auf der Kläranlage:
1. Selbstanlieferung durch ein geeignetes, sauberes Behältnis à der Klärwärter oder Stellvertreter muss VOR Anlieferung informiert werden (Tel.: 0173/3521921; Tel.: 0173/1587085)
2. Anlieferung über einen Fachfirma
Änderungen:
1. Die Anlieferung durch die Fachfirma wird direkt von der Fachfirma mit dem Grundstückseigentümer abgerechnet, nicht mehr durch die Stadt.
2. Bei der Selbstanlieferung und der Anlieferung über die Fachfirma wird pro m³ Abwasser 5,33 € bei der Verbrauchsabrechnung (I. Quartal Folgejahr) abgerechnet
3. Bei der Selbstanlieferung und der Anlieferung über die Fachfirma wird pro m³ Schlamm 26,67 € bei der Verbrauchsabrechnung (I. Quartal Folgejahr) abgerechnet
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