Ganztages Betreuung - Ganztagesschule

Ganztages Betreuung - Ganztagesschule

 Zu diesem Thema findet am 03.04.2025 um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung im Musiksaal der Digelfeldschule Hayingen statt, hierzu sind die betroffenen Eltern recht herzlich eingeladen.

Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Kraft. Mit der Änderung des § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins, umgesetzt. Ziel dieses Gesetzes ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, außerdem eine größere Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung für die Schülerinnen und Schüler.

Eckpunkte des Rechtsanspruchs:

  • Betreuung an 5 Werktagen (Montag bis Freitag)
  • Tägliche Betreuungszeit von 8 Stunden

  • Die Betreuung in den Ferien ist ebenfalls zu erbringen. Lediglich an 4 Wochen im Jahr, die frei durch den Schulträger festlegbar sind, muss keine Betreuung angeboten werden

Möglichkeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs


Weiter Informationen zum Rechtsanspruch finden Sie hier: 

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/ganztagsschule-und-ganztagsbetreuung-in-baden-wuerttemberg/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung


Ganztagesschule:

Verschiedene Zeitmodelle sind möglich: 3,4 oder 5 Tage in der Woche Ganztagesbetrieb mit 7 oder 8 Zeitstunden. Die Teilnahme an der Ganztagesschule ist kostenfrei. Das Mittagessen wird kostenpflichtig vom Schulträger angeboten.

Die Ganztagesschule kann noch um flexible Betreuungsangebote ergänzt werden, um den Rechtsanspruch zu sichern. In den Ferien muss außerdem ein flexibles Betreuungsangebot geschaffen werden, um den Rechtsanspruch mit maximal 4 unbetreuten Wochen pro Jahr zu erfüllen.

Wahlform: Eltern entscheiden, ob ihr Kind für ein Jahr am Ganztagesbetrieb verbindlich teilnimmt. Entscheiden sich die Eltern dagegen, findet Unterricht wie derzeit im Rahmen der verlässlichen Grundschule statt.  Für eine Ganztagesschule auf freiwilliger Basis müssen sich mindestens 25 Kinder anmelden.

Verbindlich: Alle Schüler der Schule müssen am Ganztagesbetrieb teilnehmen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.03.2025 dafür ausgesprochen eine entsprechende Umfrage zu starten mit folgenden Parametern: eine Ganztagesschule in Wahlform mit 3 Tagen à 8 Stunden ab dem Schuljahr 2027/2028.

Die Umfrage finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Ganztagesschule: https://ganztagsschule.kultus-bw.de/Startseite

Kurzes Erklärvideo: https://www.youtube.com/watch?v=j-OLePxV0lk

 

Betreuungsangebote der Kommune:

Betreuungsangebote liegen in der Zuständigkeit des Trägers. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ganztagesbetreuung müssen vom Träger in Absprache mit den Unterrichtszeiten der Schule eingehalten werden. Die Betreuungsangebote sind kostenpflichtig. Der Träger erhält finanzielle Förderung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und flexiblen Nachmittagsbetreuung durch das Land.

Das aktuelle Betreuungsangebot finden Sie hier -->



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