8. Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (gültig ab 04.05.2020)
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die 8. Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (gültig ab 09.05.2020) beschlossen. Den gesamten Wortlaut der geänderten Verordnung finden Sie hier
zurück zur Übersicht