Wie werde ich Schöffin oder Schöffe?

Informieren – Bewerben – Gewählt werden – Verantwortung übernehmen


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Hayingen Frauen und Männer, die am Amtsgericht Reutlingen und Landgericht Tübingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Hayingen wird doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

 

Überlegen Sie, ob Sie sich als Schöffin bzw. Schöffe in Jugend – oder in Erwachsenenstrafsachen bewerben wollen. Ihre Meinung ist wichtig – gesunder Menschenverstand gefragt und Gerechtigkeitsempfinden gewünscht.

Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.


Prüfen Sie, welche Anforderungen das Amt an Sie stellt und ob Sie die Verantwortung für das Urteil über andere Menschen übernehmen wollen. Sie leisten einen wichtigen 

Beitrag für die Gesellschaft, stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffinnen bzw. Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.


Haben Sie Interesse und halten sich für geeignet, füllen Sie das Bewerbungsformular aus.


--> Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffinnen und Schöffen)

--> Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffinnen und Jugendschöffen)


Drucken Sie das Formular aus und füllen sie die abgefragten Angaben aus. Das Formular enthält Rubriken über Pflichtangaben und solche, die freiwillig gemacht werden können. Die freiwilligen Angaben dienen dazu, den Gremien die Entscheidung über die Bewerbung zu erleichtern. Vergessen Sie in keinem Fall, Ihre Bewerbung zu unterschreiben, um damit zu erklären, dass Sie das Amt im Falle Ihrer Wahl auch annehmen werden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen bis zum 30. April 2023 bei der Stadt Hayingen, Tel.:07386/9777-29 / E-Mail: Sigrid.Bortfeldt@hayingen.de oder persönlich im Rathaus Hayingen, Zimmer 23.

Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Hayingen unter www.hayingen.de oder https://www.schoeffenwahl.de/ heruntergeladen werden oder ist im Rathaus direkt zu erhalten.


Gewählt werden

Die Schöffenvorauswahl erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Hayingen. Es sind Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufzustellen und diese werden für eine Woche öffentlich ausgelegt. Die Auflegung der Listen wird in der ortsüblichen Weise im Amtsblatt der Stadt Hayingen bekanntgemacht.

 

Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Münsingen wählt aus den Vorschlagslisten die erforderlichen Schöffinnen und Schöffen.

 

Weitere Infos unter der Internetadresse: https://www.schoeffenwahl.de/


               



 


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